Neue Wettanbieter in Österreich: Wer 2026 dazukommt und was die Bewilligung bedeutet
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Aktualisiert am November 5, 2026 · $$ · abgeglichen mit den Bewilligungsbescheiden und Wettordnungen, wie sie von den Anbietern selbst veröffentlicht werden
Wer in Österreich nach „neuen Wettanbietern“ sucht, stößt schnell auf zwei Listen, die nicht dieselbe sind: jene Marken, die in den letzten Monaten neu oder umgebrandet am Markt auftauchen, und jene, die mit einer österreichischen Bewilligung antreten. Diese beiden Listen überschneiden sich nur teilweise. Die folgende Übersicht trennt sie sauber, beschreibt jeden Anbieter in der Reihenfolge der Bewilligungslage und rechnet die Kosten der Willkommensangebote durch, soweit sie in den AGB stehen.
Rechtslage in Österreich: Warum eine „Lizenz aus Malta“ hier nicht zählt
Österreich reguliert Sportwetten nicht auf Bundesebene. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon 2015 festgestellt, dass die klassische Sportwette kein Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes ist (VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019). Damit fehlt auf Bundesebene sowohl eine Konzession als auch eine nationale Liste der Buchmacher. Wer in Österreich Sportwetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem er den Wettbetrieb anbietet. Jedes der neun Bundesländer hat sein eigenes Wettgesetz und seine eigene Behörde.

tipp3 etwa nennt im Impressum das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020) und den Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020). win2day verweist in der Wettordnung auf denselben Bescheid. Beide beruhen also auf der gleichen Rechtsgrundlage, werden aber von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben. Admiral nennt eine Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz, Vierklee eine solche der Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0). Die Bezeichnungen Konzession und Lizenz gehören in diesen Kontext nicht – sie wären der Oberbegriff für die Bundeslizenz nach dem GSpG, die wiederum nur für Lotterien und Casinos gilt.
Was eine ausländische Lizenz wert ist: Eine MGA-Lizenz aus Malta, eine Lizenz der Gibraltar Gambling Commissioner oder eine Curaçao-Lizenz ersetzt die österreichische Landesbewilligung nicht. Sie befreit den Anbieter nicht von der Notwendigkeit, im Land eine Bewilligung zu haben, in dem er seine Daten für österreichische Kunden bereitstellt. Der VwGH hat diesen Serverstandort als Ankerpunkt bestätigt (9.4.2026, Ra 2025/02/0037, Oö. Wettgesetz). Für Spieler heißt das: Eine maltesische oder curaçaoische Lizenz ist kein Ersatz für die Frage, ob dieser Anbieter in Österreich behördlich bewilligt ist. Wer das vor der Anmeldung prüft, schaut ins Impressum des Anbieters und sucht dort nach „Bewilligung“ und dem Namen einer Landesregierung.
Was darf überhaupt gewettet werden? Sportereignisse, und zwar grundsätzlich nur solche. Wetten auf politische Ereignisse oder Fernsehshows sind nach der Rechtsprechung des BMF unzulässig. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und fallen nicht unter die Landessportwettengesetze. E-Sports ist in der österreichischen Rechtsprechung bislang nicht ausdrücklich verortet. Livewetten sind in jedem Bundesland anders geregelt: Wien erlaubt sie nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis, Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder den nächsten Torschützen. Welche Live-Märkte ein Anbieter anbietet, muss also auch zur Landrechtslage passen.
Strafen für Anbieter ohne Bewilligung: Wien sieht Geldbußen bis 22.000 € vor, Oberösterreich bis 20.000 €. Für Spieler, die bei einem ausländischen Anbieter wetten, findet sich keine Strafnorm. Es gibt allerdings auch keine mit der Casinorechtsprechung vergleichbare Entscheidung, die Sportwetten-Verluste als rückforderbar eingestuft hätte. Beide Punkte – weder Bestrafung des Spielers noch garantierter Verlustschutz – sollten in die Abwägung einfließen, bevor man sich bei einem Anbieter ohne österreichische Bewilligung anmeldet.
Spielerschutz bei neuen Marken: Was die Landgesetze vorgeben und was nicht
Der Spielerschutz im österreichischen Sportwettenrecht liegt beim einzelnen Anbieter, nicht bei einer Bundesbehörde. Es gibt kein zentrales Sperrregister, keine bundesweite Einzahlungsgrenze und keine einheitliche Selbstsperre für Sportwetten. Die Glücksspielreform 2026, die auf das Glücksspielgesetz und nicht auf die Landessportwettengesetze abzielt, schafft zwar ein Sperr- und Limitregister, das für die hier besprochenen Buchmacher jedoch nicht bindend ist.

Mindestalter: 18 Jahre. Diese Grenze ziehen sowohl das Wiener Wettengesetz als auch das Oö. Wettgesetz, und die Anbieter setzen sie in ihren AGB um. Wer sich anmeldet, durchläuft eine Altersprüfung – entweder über die Videofunktion des Anbieters, über eine Bank-Ident-Lösung oder über die PostIdent-Verfahren der jeweiligen Trafik.
Einzahlungslimits: Nur win2day nennt in seinen Spielbedingungen klare Werte. Wer jünger als 26 Jahre ist, kann pro Woche (Freitag bis Donnerstag) bis zu 250 € einzahlen; ab 26 Jahren steigt das Limit auf 1.680 € pro Kalendermonat. Auf Antrag ist eine individuelle Erhöhung möglich. Gewinne zählen nicht zum Limit. Andere Anbieter setzen eigene Limits, publizieren sie aber nicht immer in vergleichbarer Form. Die in den Steiermark- und Niederösterreich-Landtagen 2025 eingebrachten Oppositionsanträge für eine bundesweite Einzahlungsgrenze sind bisher nicht beschlossen.
Selbstsperre: tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten an, bei der das Guthaben im Konto bleibt, sowie eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, nach der das Restguthaben auf das verknüpfte Bankkonto ausgezahlt wird. Beide Sperren sind nach dem Start nicht mehr aufhebbar. Bei den anderen Anbietern folgt die Selbstsperre den jeweiligen Landgesetzen: in Wien ist eine Aufhebung frühestens nach zwei Jahren möglich. Eine Selbstsperre bei Anbieter A wirkt nicht automatisch auch bei Anbieter B. Es gibt keine österreichische Sperrdatei für Sportwetten.
Hilfe und Beratung: Anlaufstelle für Spieler, die ihr Wettverhalten hinterfragen, ist Playsponsible. Die Seite bündelt Informationen zu Limits, Sperren und Beratung in den Bundesländern.
Was das für die Auswahl bedeutet: Wer bei einem neuen Anbieter spielt, sollte vor der ersten Einzahlung drei Punkte prüfen. Erstens: Welche Limits und Sperren bietet das Kundenmenü? Zweitens: Welche Landrechtslage gilt, und welche Livewetten-Regel greift dort? Drittens: Lässt sich die Selbstsperre bequem online setzen, oder nur über den Kundendienst?
Boni und Gratiswetten: Was die Werbung verschweigt
Willkommensangebote neuer Anbieter lesen sich großzügig: „100 % Bonus“, „Gratiswette ohne Einzahlung“, „risikofreie erste Wette“. Was davon übrig bleibt, hängt an den Bedingungen. Drei Zahlen entscheiden, wie teuer der Bonus am Ende wird: die Umsatzvorgabe, die Mindestquote und die Frist.
Umsatzvorgabe: Die meisten Sportwetten-Boni müssen mehrfach umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein „5-fach-Umsatz“ auf den Bonus heißt: Wer 100 € Bonus erhält, muss 500 € an Wetten platzieren, bevor das Bonusgeld zu Echtgeld wird. Ein „10-fach-Umsatz“ erfordert 1.000 €. Wer den Bonus inklusive Einzahlung umsetzen muss, verdoppelt die erforderliche Wettleistung noch einmal.
Mindestquote: Wetten, die unter einer bestimmten Quote liegen, zählen nicht für den Umsatz. Üblich sind Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00. Wer auf klare Favoriten setzt, scheitert an dieser Hürde eher als jemand, der auf Außenseiter oder Unentschieden setzt.
Frist: Viele Boni verfallen nach 7, 14 oder 30 Tagen. Wer nicht innerhalb dieser Frist den erforderlichen Umsatz erbringt, verliert Bonus und Gewinne.
Beispielrechnung mit einer Freebet: Angenommen, ein Anbieter schenkt eine Gratiswette über 20 €, die nicht zurückgezahlt wird (kein Stake Return). Der durchschnittliche Wert dieser Gratiswette hängt von der Quote ab, auf die der Spieler sie setzt, und von der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Quote von 3,00 und einer marktüblichen Auszahlungsquote von 90 % wäre der Erwartungswert rund 12 €. Bei einer Quote von 1,50 wären es nur 6 €. Die Gratiswette ist also umso mehr wert, je höher die Quote ist, auf die sie gesetzt wird. Sie ist niemals so viel wert, wie ihr Nominalwert suggeriert.
Wettgebühr: Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf Sportwetten in Österreich einer Wettgebühr von 5 % des Wetteinsatzes. tipp3 gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen, bei gewonnenen Wetten 5 % vom Gewinn abzuziehen. Andere Anbieter rechnen die Gebühr in die Quote ein oder ziehen sie direkt vom Wetteinsatz ab. Wie ein Anbieter die Wettgebühr behandelt, steht in dessen FAQ oder Wettordnung – sie ist nicht in jedem Bonus-Angebot transparent ausgewiesen.
Was im Kleingedruckten lauert: Einzahlungsmethoden sind manchmal vom Bonus ausgeschlossen (zum Beispiel Skrill und Neteller), es gibt maximale Einsatzlimits während der Umsatzphase, und manche Märkte (Cash-Out, Systemwetten) zählen nicht oder nur teilweise für den Umsatz. Wer ohne diese Lektüre einzahlt, läuft Gefahr, den Bonus durch eine kleine Regelverletzung zu verlieren.
Zahlungen und Auszahlungsdauer: Wo neue Anbieter ihre Schwächen zeigen
Die Zahlungsabwicklung gehört zu den Punkten, an denen sich neue Marken von etablierten unterscheiden. Wer heute einzahlt, will morgen auszahlen – und genau hier zeigen sich Reibungsverluste.
Banküberweisung: Bei österreichischen Anbietern funktioniert die klassische SEPA-Überweisung in beide Richtungen. tipp3 wickelt Ein- und Auszahlungen über die Hausbank des Spielers ab. Auszahlungen dauern in der Regel ein bis drei Werktage.
Kreditkarte: Visa und Mastercard werden von nahezu allen Anbietern akzeptiert. Einzahlungen sind sofort gutgeschrieben, Auszahlungen benötigen je nach Anbieter ein bis fünf Werktage. Einige Banken blockieren Glücksspieltransaktionen – das betrifft dann auch seriöse Anbieter.
E-Wallets: Skrill, Neteller und PayPal sind bei Sportwettenanbietern verbreitet, aber nicht selbstverständlich. Wer auf PayPal Wert legt, sollte vor der Anmeldung prüfen, ob der jeweilige Anbieter PayPal-Einzahlungen akzeptiert. Auszahlungen über E-Wallets sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen.
Krypto: Anbieter wie Thunderpick setzen auf Kryptowährungen. Das ist bei einem Curaçao-lizenzierten Anbieter üblich, bei österreichischen Bewilligungen aber selten. Wer Krypto nutzt, sollte die Volatilität und die steuerliche Behandlung in Österreich bedenken – die Wettgebühr gilt auch für Krypto-Einsätze.
Prepaid und Gutscheine: Paysafecard wird von vielen Anbietern akzeptiert, ist aber häufig auf Einzahlungen beschränkt. Eine Auszahlung auf eine Paysafecard ist nicht möglich; der Spieler muss eine alternative Auszahlungsmethode hinterlegen.
Gebühren: Ein- und Auszahlungen sind im seriösen Markt in der Regel kostenlos. Ausnahmen gibt es bei inaktiven Konten: Wer länger als sechs oder zwölf Monate nicht spielt, dem wird manchmal eine Inaktivitätsgebühr abgebucht. Auch Währungsumrechnungen können kostenpflichtig sein, wenn der Anbieter nicht auf Euro eingestellt ist.
Identitätsprüfung bei der Auszahlung: Vor der ersten Auszahlung verlangt jeder seriöse Anbieter eine Identitätsprüfung. Reisepass oder Personalausweis plus Adressnachweis (Stromrechnung, Meldezettel) sind Standard. Die Prüfung dauert beim ersten Mal zwischen 24 Stunden und drei Tagen. Danach laufen Auszahlungen deutlich schneller.
Was „neu“ eigentlich heißt: Markteintritte und Übernahmen 2025/2026
Das Image, das die Branche von „neuen Anbietern“ zeichnet, ist nicht immer das, was der Begriff verspricht. Drei Sorten von Markteintritten lassen sich in den letzten zwölf Monaten beobachten.
Echte Markteintritte: Ein Anbieter, der vorher nicht am österreichischen Markt tätig war, eröffnet mit oder ohne Bewilligung ein neues Angebot. Das ist die seltenste Variante.
Rebrandings: Merkur Bets etwa ist kein neuer Anbieter, sondern die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, die seit Juni 2025 unter dem neuen Namen auftritt. Die Vorgängermarke Cashpoint wurde 1996 in Gerasdorf bei Wien gegründet. Aus Sicht der Marke ist das ein neues Gesicht; aus Sicht des Unternehmens zählt die Historie weiter.
Übernahmen und Konsolidierungen: Tipico hat Anfang September 2025 die österreichische Admiral-Sparte (Atlas Group GmbH) von Novomatic übernommen. Die Bundeswettbewerbsbehörde genehmigte die Übernahme unter Auflagen: Tipico muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen. Die verbleibenden Tipico-Shops werden unter der Marke Admiral geführt, Tipico ist Technologiepartner. Im April 2026 hat die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group abgeschlossen und hält zunächst 65 % an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic.
Für die Bewertung bedeutet das: Ein Anbieter, dessen Marke neu auf dem Markt erscheint, ist nicht automatisch ein junges Unternehmen. Die Betreiberstruktur, das Gründungsjahr und die Eigentümerverhältnisse sind oft aufschlussreicher als das Markenetikett. Wer wissen will, ob ein Anbieter neu ist, schaut ins Impressum und ins Firmenbuch.
Was die Bewilligung nicht garantiert: Auch eine österreichische Bewilligung sagt nichts über die Größe, die Quoten oder den Bonus aus. Sie sagt nur, dass der Anbieter die Voraussetzungen des jeweiligen Landessportwettengesetzes erfüllt. Ob die Quoten über oder unter dem Marktdurchschnitt liegen, ist eine eigene Frage. Der Auszahlungsschlüssel variiert je nach Markt und Sport.
Vergleich: 10 Anbieter nebeneinander
| Marke | Österreichische Bewilligung | Betreiber / Lizenz laut Anbieter |
|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung der NÖ Landesregierung, NÖ Wettgesetz 2020 | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. |
| win2day | Bewilligung der NÖ Landesregierung, NÖ Wettgesetz 2020 | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH |
| Starsportwetten | Bewilligung (Bundesland und Bescheid nicht veröffentlicht) | Star Sportwetten GmbH |
| Admiral | Bewilligung der OÖ Landesregierung, Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH |
| Vierklee | Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0 | Vierklee Wettbüro GmbH |
| Merkur Bets | Bewilligung (Bundesland und Bescheid nicht veröffentlicht) | Merkur Group (vormals Cashpoint) |
| Lottoland | keine österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta) |
| bet-at-home | keine österreichische Bewilligung | MGA-Lizenz (Malta), Holding in Mosta |
| Spinsino | keine österreichische Bewilligung | Lizenz Curaçao |
| 888sport | keine österreichische Bewilligung | Lizenz Gibraltar (Evoke plc) |
Die folgende Übersicht fasst den Bewilligungsstatus zusammen. Bei Starsportwetten und Merkur Bets sind die Lizenzen zwar in den Quellen genannt, jedoch ohne konkrete Aktenzahl oder Bundesland. Bei den Marken ohne österreichische Bewilligung ist der Status klar: Sie sind nicht in Österreich behördlich zugelassen, und die Frage, ob ihre Angebote für österreichische Spieler rechtlich erreichbar sind, hängt von der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes ab und ist nicht einheitlich geklärt.
Was die Tabelle nicht zeigt: Quoten, Bonusstrukturen und Auszahlungsdauer. Diese Werte schwanken je nach Markt, Sport und Tagesform. Sie gehören in die Detailprüfung vor der Anmeldung, nicht in eine Übersichtstabelle, die ihre Vergleichbarkeit nur suggeriert.
Was ein neuer Wettanbieter in Österreich mitbringt – und woran sich die Seriosität prüfen lässt
Bewilligung als Einstiegskriterium
Eine österreichische Bewilligung beantwortet eine konkrete Frage: Hat die zuständige Landesregierung den Anbieter geprüft und den Betrieb bewilligt? Die Bewilligung deckt allerdings nur das ab, was das jeweilige Landessportwettengesetz vorsieht: technische Anforderungen, Spielerschutzmaßnahmen, Anbindung an die zuständige Behörde. Sie ist kein Qualitätsurteil über die Quoten, das Bonusangebot oder den Kundendienst.
Wer keine österreichische Bewilligung hat, fällt nicht automatisch durch. Er unterliegt aber auch keiner österreichischen Aufsicht. Wer sich bei einem solchen Anbieter anmeldet, hat im Streitfall keine österreichische Anlaufstelle.
Gründungsjahr und Betreiber
Das Gründungsjahr verrät mehr über die Stabilität eines Anbieters als jede Marketingaussage. bet-at-home wurde 1999 in Wels gegründet, Interwetten 1990 in Wien, Tipico 2004 in Malta. Lottoland wurde 2013 in Gibraltar gegründet, 888sport gehört zur Evoke plc (vormals 888 Holdings). Wer wissen will, wie lange ein Anbieter schon im Geschäft ist, sucht im Impressum oder im Handelsregister des Sitzlandes.
Sitzland und Konzernstruktur
Der Sitz des Anbieters bestimmt, welche Aufsicht greift und welche Rechtsschutzwege offenstehen. Malta-Sitz bedeutet MGA-Aufsicht und maltesische Gerichtsbarkeit. Gibraltar-Sitz bedeutet Gibraltar Gambling Commissioner. Curaçao-Sitz bedeutet eine Lizenz, deren Aufsicht in der Praxis weniger streng ausfällt. Ein österreichischer Sitz oder eine österreichische Tochter ändert daran nichts, wenn die Lizenz aus dem Ausland kommt.
Bonusstruktur und Kleingedrucktes
Großzügige Boni sind bei neuen Anbietern die Regel. Die Frage ist, was am Ende übrig bleibt. Wer den Bonus einlöst, sollte vor der Einzahlung prüfen: Wie oft muss ich den Bonus umsetzen? Welche Mindestquote gilt? Welche Frist ist gesetzt? Welche Märkte zählen nicht? Welche Einzahlungsmethoden sind ausgeschlossen?
Kundendienst und Erreichbarkeit
Ein deutschsprachiger Kundendienst, der ohne Warteschleife erreichbar ist, ist bei österreichischen Anbietern Standard. Bei internationalen Marken kann es länger dauern, bis eine Antwort kommt. Wer schnell eine Antwort braucht, sollte den Testchat vor der Anmeldung ausprobieren.
Die 10 Anbieter im Detail
tipp3 – Bewilligter Vollsortimenter mit Trafik-Netz
tipp3 gehört zu den wenigen Anbietern mit einer klar dokumentierten Bewilligung und einem großen Vertriebsnetz. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Heute nimmt tipp3 Wetten über rund 3.300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an. Die Bewilligung stammt von der NÖ Landesregierung und beruht auf dem NÖ Wettgesetz.
Die Wettgebühr behandelt tipp3 nach eigener Angabe so: Bei verlorenen Wetten trägt das Unternehmen die 5 % selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 % vom Gewinn abgezogen. Damit trägt der Spieler die Gebühr nur, wenn er gewinnt – ein Detail, das die Nettorendite für den Spieler leicht verbessert, verglichen mit Anbietern, die die Gebühr in die Quote einpreisen.
Spielerschutz: tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten (Guthaben bleibt im Konto) und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren (Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto ausgezahlt). Beide Sperren sind nach dem Start nicht mehr aufhebbar.
tipp3 ist die richtige Wahl für Spieler, die eine Trafik in der Nähe haben und das dortige Personal schätzen, sowie für Spieler, die bewusst bei einem österreichischen Anbieter mit klar dokumentierter Bewilligung wetten wollen.
win2day – Sportwetten der Österreichischen Lotterien
win2day ist der zweite Anbieter mit NÖ-Bewilligung. Die Sportwetten werden von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft betrieben, die auch die Lotterien und das Casino-Angebot unter dem GSpG verantwortet. Die Wettordnung nennt den Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 – dieselbe Aktenzahl wie bei tipp3. Wichtig zu wissen: Das Sportwetten-Angebot unterliegt dem NÖ Wettgesetz, nicht dem GSpG. Das Casino- und Lotterieangebot von win2day folgt dem Glücksspielgesetz. Wer auf win2day spielt, sollte im Kopf behalten, dass er zwei unterschiedliche regulatorische Regime nutzt, je nachdem, ob er Lose kauft oder Sportwetten platziert.
Einzahlungslimit: bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche, ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit.
win2day passt zu Spielern, die ohnehin Lotto oder EuroMillions spielen und ihre Sportwetten beim selben Anbieter abwickeln wollen – der einzige Anbieter im Feld, der Lotto und Sportwetten unter einem Dach verbindet.
Starsportwetten – Bewilligter Newcomer mit lückenhafter Selbstdarstellung
Starsportwetten wirbt mit dem Hinweis „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ und nennt einen Bescheid vom 8. März 2022 an die Starbet24 GmbH. Die Bewilligung führt allerdings weder ein Bundesland noch eine Bescheidnummer an. Wer die Bewilligung verifizieren will, muss beim Anbieter nachfragen oder im betreffenden Landesregierungs-Amtsblatt suchen.
Das ist kein Makel, der die Bewilligung in Frage stellt – es ist eine lückenhafte Selbstdarstellung. Der Spieler hat das Recht, vom Anbieter zu erfahren, welches Land die Bewilligung erteilt hat. Wer auf vollständige Transparenz Wert legt, sollte vor der Anmeldung genau diese Frage stellen.
Starsportwetten ist eine Option für Spieler, die einen Anbieter mit dokumentierter Bewilligung suchen, der nicht zu den ganz Großen gehört – und die bereit sind, die Bewilligungsdetails selbst zu verifizieren.
Admiral – OÖ-Bewilligung und Marktführer im Wettgeschäft
Die ADMIRAL Sportwetten GmbH gehört seit der Übernahme durch Novomatic im Jahr 2006 indirekt zur Novomatic-Gruppe, mit Sitz in Gumpoldskirchen. Walter Grubmüller hatte das Unternehmen gegründet, das von 2001 bis 2006 an der Wiener Börse notiert war. Seit September 2025 ist Admiral in neuer Konstellation unterwegs: Tipico hat die österreichische Admiral-Sparte übernommen, die verbleibenden Shops werden unter der Marke Admiral geführt, Tipico agiert als Technologiepartner.
Admiral nennt eine Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Mit dem dichtesten Wettfilialnetz Österreichs und einem ausgereiften Online-Angebot ist Admiral der Platzhirsch unter den Bewilligungsinhabern. Für Spieler, die auf Marktmacht, breites Wettprogramm und österreichische Bewilligung Wert legen, ist Admiral der Anbieter mit der längsten Historie im Feld.
Vierklee – Tiroler Bewilligung, regional verwurzelt
Vierklee Wettbüro GmbH nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung. Die anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Vierklee ist damit der einzige Anbieter in dieser Übersicht, der die genaue Aktenzahl seiner Bewilligung öffentlich macht.
Wer ein vollständig dokumentiertes Impressum schätzt, ist bei Vierklee richtig. Die Tiroler Bewilligung steht im Rechtssystem gleichberechtigt neben den Bewilligungen aus Niederösterreich und Oberösterreich. Vierklee richtet sich an Spieler, die in Westösterreich verwurzelt sind oder einfach einen Anbieter mit lückenloser Bewilligungsdokumentation suchen.
Merkur Bets – Rebranding statt Neuzugang
Die Sportwetten-Sparte der Merkur Group ist seit Juni 2025 unter dem Namen Merkur Bets aktiv, vorher firmierte sie als Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996. Es handelt sich also nicht um einen neuen Anbieter, sondern um einen umbenannten. Die österreichische Bewilligung ist dokumentiert, welche genaue Landesbehörde sie erteilt hat, ist aus der Selbstdarstellung des Anbieters nicht zu entnehmen.
Merkur Bets ist die richtige Wahl für Spieler, die das Cashpoint-Angebot aus früheren Jahren kennen und wissen wollen, wie es unter dem neuen Namen weitergeht – also ein vertrautes Produkt mit neuer Marke, nicht ein echter Markteintritt.
Lottoland – Lotterien aus Gibraltar, keine österreichische Bewilligung
Lottoland Limited hat seinen Sitz in Gibraltar (Ocean Village Marina) und wurde im Mai 2013 gegründet. Das Kernprodukt sind Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen weltweit, daneben gibt es ein Sportwettenangebot. Die Lizenz stammt aus Malta, eine österreichische Bewilligung wird in der Quelle nicht genannt.
Lottoland ist also kein österreichischer Anbieter, sondern ein internationaler Lottobroker mit angegliedertem Sportwettenangebot. Die Frage, ob Lottoland österreichische Spieler bedienen darf, hängt von der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes ab. Wer sich bei Lottoland anmeldet, hat keine österreichische Anlaufstelle im Streitfall und keine österreichische Selbstsperre, die greift.
Wer Lottoland in Betracht zieht, sollte wissen, dass er ein Lotterieprodukt mit Sportwetten-Beimischung kauft – und das Ganze ohne österreichische Bewilligung.
bet-at-home – Österreichische Wurzeln, maltesische Lizenz
bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels gegründet, die Website ging im März 2000 online. Die Gründer Jochen Dickinger und Franz Ömer sind Österreicher, die Bet-at-home.com AG hat heute ihren Sitz in Düsseldorf. Die internationalen Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta (Malta) gehalten, eine österreichische Landesbewilligung wird in den verfügbaren Quellen nicht genannt.
Für Spieler, die auf einen traditionsreichen Anbieter mit österreichischer Gründungsgeschichte Wert legen, ist bet-at-home eine bekannte Größe. Die fehlende österreichische Bewilligung bedeutet, dass das Angebot im Graubereich der Landrechtslage liegt und kein österreichischer Spielerschutz greift.
Spinsino – Curaçao-Lizenz, mexikanische Ausrichtung
Die Seite Spinsino ist in der vorliegenden Form ein mexikanisches Angebot mit spanischen Texten und Zahlungsarten wie OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi. Eine deutsche oder österreichische Lokalisierung existiert nicht. Lizenzgeber ist die Curaçao Gaming Authority, eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt.
Ein Anbieter ohne österreichische Sprachversion, ohne österreichische Bewilligung und mit erkennbar mexikanischer Ausrichtung gehört nicht in die engere Auswahl österreichischer Spieler – weder sprachlich noch regulatorisch.
888sport – Gibraltar-Lizenz über Evoke plc
888sport gehört zur Evoke plc (vormals 888 Holdings Limited), die ihren Hauptsitz in Gibraltar hat, an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK notiert ist und unter einer Lizenz der Regierung von Gibraltar arbeitet. Eine österreichische Bewilligung wird in den verfügbaren Quellen nicht genannt.
888sport ist ein internationaler Sportwettenanbieter mit etabliertem Markennamen, aber ohne österreichische Aufsicht. Wer bei 888sport spielt, hat im Streitfall nur den Weg zur Gibraltar Gambling Commissioner.
Wie es weitergeht: Was sich mit der Glücksspielreform 2026 ändern könnte
Die Glücksspielreform 2026 sieht ein Sperrregister und ein Limitregister für das Glücksspielgesetz vor. Beide Instrumente sind ausdrücklich auf das GSpG beschränkt und gelten nicht für Sportwetten, die unter die Landessportwettengesetze fallen. Daher ändert sich für die hier besprochenen Anbieter nichts.
Was sich aber ändern könnte: die politische Diskussion. In den Landtagen von Steiermark und Niederösterreich wurden 2025 Oppositionsanträge für eine bundesweite Einzahlungsgrenze eingebracht. Beschlossen ist nichts. Wer die Debatte verfolgt, sieht, dass die Richtung derzeit in Richtung mehr Regulierung weist – aber Sportwetten bleiben dabei außen vor, solange die Bundesländer ihre eigenen Gesetze behalten.
Offene Fragen: Welche neuen Anbieter in den nächsten zwölf Monaten eine österreichische Bewilligung beantragen werden, ist nicht absehbar. Die Übernahmewelle im europäischen Markt (Tipico–Admiral, Banijay–Tipico) deutet eher auf Konsolidierung als auf neue Markteintritte hin. Für Spieler heißt das: Die Auswahl an Bewilligungsinhabern bleibt klein, die Auswahl an internationalen Marken groß. Die Bewertung, was das wert ist, bleibt eine individuelle Frage.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich
Ab wann gilt ein Wettanbieter als „neu“, und wie lässt sich prüfen, wer ihn betreibt?
Als „neu“ gilt ein Anbieter in der Regel, wenn er innerhalb der letzten ein bis zwei Jahre erstmals am österreichischen Markt aufgetreten ist. Das kann ein echter Markteintritt sein, ein Rebranding (wie Merkur Bets aus Cashpoint) oder die Übernahme durch einen neuen Eigentümer (wie Admiral durch Tipico). Wer den Hintergrund prüfen will, schaut ins Impressum, ins Firmenbuch und in die Eigentümerstruktur. Die Marke allein sagt wenig über das Alter des Unternehmens aus.
Welche Bewilligung braucht ein Anbieter für österreichische Kunden, und reicht eine Malta-Lizenz?
Eine Malta-Lizenz ersetzt die österreichische Landesbewilligung nicht. Wer in Österreich Sportwetten anbietet, braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem er den Wettbetrieb anbietet. Die zuständigen Behörden sind die jeweiligen Landesregierungen (etwa NÖ Landesregierung, OÖ Landesregierung, Tiroler Landesregierung). Eine ausländische Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao befreit den Anbieter nicht von dieser Anforderung.
Woran erkennt man, ob ein Anbieter die Wettgebühr von 5 % selbst trägt oder weitergibt?
Die Wettgebühr ist seit dem 1. April 2025 auf alle Sportwetten-Einsätze in Österreich geschuldet, und die Pflicht liegt beim Anbieter, nicht beim Spieler. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Sache. Manche Anbieter tragen die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst und ziehen sie bei gewonnenen Wetten vom Gewinn ab (so tipp3). Andere rechnen sie in die Quote ein. Wer es genau wissen will, liest die FAQ oder die Wettordnung des Anbieters.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?
Die genauen Bedingungen stehen in den AGB des jeweiligen Anbieters. Üblich sind mehrfache Umsatzvorgaben (oft 5-fach bis 10-fach auf den Bonus) und Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00. Manche Anbieter schließen bestimmte Einzahlungsmethoden (E-Wallets, Krypto) oder bestimmte Märkte (Cash-Out, Systemwetten) vom Umsatz aus. Wer den Bonus aktivieren will, liest das Kleingedruckte vor der Einzahlung.
Wo lässt sich eine Selbstsperre beantragen, und gilt sie bei anderen Anbietern mit?
Die Selbstsperre wird direkt beim Anbieter beantragt – online im Kundenmenü oder über den Kundendienst. Sie gilt nur für diesen Anbieter und dieses Bundesland; eine österreichweite Sperrdatei für Sportwetten existiert nicht. Bei tipp3 gibt es Sperren von 1, 2 oder 3 Jahren, bei win2day folgen die Fristen dem Wiener Recht (Aufhebung frühestens nach zwei Jahren). Wer bei mehreren Anbietern spielt, muss bei jedem Anbieter einzeln sperren.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten sind üblich?
Banküberweisung (SEPA), Kreditkarte (Visa, Mastercard) und E-Wallets (Skrill, Neteller, teilweise PayPal) sind bei österreichischen Anbietern Standard. Auszahlungen über E-Wallets sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen, Banküberweisungen dauern ein bis drei Werktage, Kreditkarten ein bis fünf Werktage. Vor der ersten Auszahlung verlangt jeder seriöse Anbieter eine Identitätsprüfung, die beim ersten Mal bis zu drei Tage dauern kann.
Vergleich – wettprognosenat
Inhalt erstellt vom Team «wettprognosenat»
