Wettanbieter ohne Wettsteuer 2026: Wer die Gebühr in Österreich wirklich trägt

Updated November 2026
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Stand der Daten: November 5, 2026, abgeglichen mit der österreichischen Wettgebührenabrechnung und dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zur Erhöhung.

In Österreich beträgt die Wettgebühr für Sportwetten 5 Prozent vom Wetteinsatz.

Die österreichische Wettgebühr ist seit dem 1. April 2025 von zwei auf fünf Prozent des Wetteinsatzes gestiegen. Wer „Sportwettenanbieter ohne Wettsteuer“ sucht, fragt damit nach einem Versprechen, das im Gesetz gar nicht vorkommt: Die Gebühr schuldet der Anbieter, nicht der Wettkunde. Was im Markt „ohne Wettsteuer“ heißt, ist eine Geschäftsentscheidung jedes einzelnen Buchmachers, die Gebühr entweder zu tragen oder an die Quote beziehungsweise den Gewinn weiterzugeben. Hier erfahren Sie, welche Anbieter mit österreichischer Bewilligung die Gebühr übernehmen, wer sie weiterreicht und was das für einen Einsatz von zehn Euro bei einer Quote von 2,00 konkret ausmacht.

Spielerschutz bei Anbietern mit und ohne Wettsteuer

Die Frage, ob ein Anbieter die Wettgebühr übernimmt oder durchreicht, ändert nichts am Verlustrisiko. Wer spielt, kann verlieren, unabhängig davon, ob der Anbieter fünf Prozent vom Einsatz selbst trägt oder vom Gewinn abzieht. Wer auf einen Buchmacher ohne Wettsteuer setzt, gewinnt prozentual etwas mehr, riskiert aber denselben Verlust wie auf jedem anderen Wettanbieter. Der Spielerschutz ist deshalb keine Beigabe zum Thema Wettgebühr, sondern die Grundlage jeder Wette.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, ruhige Abendstimmung in einem Wohnzimmer.
Der 2-Prozent-Satz der Wettgebühr galt seit dem Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 105/2005) ab dem 1. Oktober 2005, also fast zwanzig Jahre lang.

In Österreich ist Sportwetten kein Glücksspiel im Sinne des Bundesgesetzes. Es gibt kein bundesweites Sperrregister und kein nationales Limitregister für klassische Sportwetten. Jeder Anbieter mit Landbewilligung regelt Spielerschutz in seinen eigenen Bedingungen, jeder Wettanbieter ohne österreichische Bewilligung tut das auf Grundlage seiner ausländischen Lizenz. Limits, Pausen und Selbstsperren gelten pro Anbieter, nicht über Anbieter hinweg. Eine Selbstsperre bei tipp3 sperrt nicht automatisch bei win2day oder Admiral. Wer seine Einsätze pausen will, muss das bei jedem Anbieter einzeln veranlassen.

Konkret bedeutet das für die Wettenden:

Wer unsicher ist, ob er noch mit dem Wetten aufhören kann, sollte vor der nächsten Einzahlung die Sperrmöglichkeiten des Anbieters prüfen. Spielsucht kennt keine Wettgebühr.

Anbieter ohne Wettsteuer im Vergleich: Das Ranking

Die folgende Tabelle zeigt die im österreichischen Markt relevanten Wettanbieter, gegliedert nach ihrer Bewilligungslage. Anbieter mit einer Bewilligung eines Bundeslandes (Landbewilligung) stehen zuerst, Anbieter ohne österreichische Bewilligung folgen. Die Spalte „Wettsteuer-Modell“ beschreibt, wie der Anbieter mit der Wettgebühr umgeht, soweit dies aus den eigenen Bedingungen hervorgeht. Die Spalte „Lizenz oder Bewilligung“ nennt die ausgewiesene Genehmigung.

Anbieter Bewilligung in Österreich Wettsteuer-Modell Lizenz oder Bewilligung
tipp3 Landbewilligung Niederösterreich Trägt die Wettgebühr bei verlorenen Wetten, zieht 5 % vom Gewinn ab NÖ Wettgesetz, Bescheid IVW1-Wett-47/001-2020
win2day Landbewilligung Niederösterreich Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert NÖ Wettgesetz
Admiral Landbewilligung Oberösterreich Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Oö. Wettgesetz
Vierklee Landbewilligung Tirol Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0, Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz
Merkur Bets Landbewilligung, Land nicht ausgewiesen Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Bewilligung eines Bundeslandes
Starsportwetten Landbewilligung, Land nicht ausgewiesen Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Bescheid vom 8. März 2022, Land nicht genannt
Wonderluck Keine österreichische Bewilligung Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Anjouan-Lizenz
Fezbet Keine österreichische Bewilligung Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Curaçao-Lizenz (Antillephone Nr. 8048/JAZ)
bet365 Keine österreichische Bewilligung Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Malta Gaming Authority (MGA/CRP/531/2018)
Weltbet Keine österreichische Bewilligung Bedingungen sind nicht öffentlich dokumentiert Anjouan-Lizenz (Antillephone Nr. 8048/JAZ2010-010)

Die Tabelle zeigt zwei klare Gruppen: Sechs Anbieter werben mit einer österreichischen Landbewilligung, vier führen ausschließlich ausländische Lizenzen. Nur tipp3 macht das Wettsteuer-Modell transparent: Bei verlorenen Wetten übernimmt der Anbieter die fünf Prozent, bei gewonnenen Wetten werden fünf Prozent vom Bruttogewinn abgezogen. Bei den anderen österreichisch bewilligten Anbietern ist nicht öffentlich dokumentiert, wie sie die Gebühr behandeln. Bei den ausländischen Anbietern fehlt diese Information ebenfalls in den öffentlichen Bedingungen.

Wettsteuer-Modell und Quoten

Die Frage „Wer trägt die fünf Prozent?“ wird vom Markt oft mit einem einfachen Versprechen beantwortet. Die Realität ist vielschichtiger. Ein Anbieter kann die Gebühr auf drei Arten behandeln: Er trägt sie vollständig selbst, zieht sie vom Gewinn ab oder verrechnet sie über niedrigere Quoten. Das Bundesfinanzgericht hat im Erkenntnis vom 12. Mai 2026 ausdrücklich festgehalten, dass Anbieter auf die Erhöhung mit einem „weniger attraktiven Quotenangebot“ reagieren können. Ein Anbieter, der mit „ohne Wettsteuer“ wirbt, hat die Gebühr vermutlich in seine Marge eingepreist. Die Frage ist dann nicht, ob sie bezahlt wird, sondern wie.

Tipp3 wählt einen Mittelweg: verlorene Wetten bleiben gebührenfrei, gewonnene Wetten werden um fünf Prozent des Gewinns gekürzt. Das bedeutet konkret: Wer zehn Euro auf 2,00 setzt und verliert, zahlt keine Gebühr. Wer gewinnt, erhält statt zwanzig Euro Auszahlung nur neunzehn Euro (zehn Euro Einsatz × 2,00 = 20 € Bruttogewinn, abzüglich 5 % = 19 €). Bei dieser Variante zahlt der Wettkunde die Gebühr im Gewinnfall, der Anbieter trägt sie im Verlustfall. Wer oft verliert, profitiert; wer oft gewinnt, zahlt mit.

Bewilligungslage als Qualitätsmerkmal

Die österreichische Landbewilligung ist mehr als eine Formalität. Sie verpflichtet den Anbieter zur Einhaltung landesspezifischer Vorschriften: Jugendschutz (Vollendung des 18. Lebensjahres), Limits am Wettterminal (in Wien 50 € pro Wette an Automaten ohne Counter, in Oberösterreich und Niederösterreich 500 € pro Wette), Selbstsperre pro Anbieter und eine verantwortungsvolle Werbung gemäß dem jeweiligen Landesgesetz. Wer bei einem Anbieter ohne österreichische Bewilligung wettet, hat diese Schutzmechanismen nicht automatisch. Die ausländische Lizenz ist kein Ersatz für die Landbewilligung, sondern ein anderes Regime mit eigenen Regeln.

Die Admiral Sportwetten GmbH, die zum Beispiel in Oberösterreich bewilligt ist, gehört zur Novomatic-Gruppe und ist über die Wiener Börse gegangen. Vierklee ist in Tirol bewilligt und unterliegt dem dortigen Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Merkur Bets firmiert seit Juni 2025 unter dem neuen Namen, vorher als Cashpoint Sportwetten, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien. Starsportwetten verweist auf einen Bescheid vom März 2022, ohne das Bundesland zu nennen. Diese Details helfen, die Anbieter einzuordnen, sagen aber nichts über deren Wettsteuer-Modell aus.

Anbieter im Detail

tipp3: Wettsteuer-Modell transparent

Tipp3 ist der einzige Anbieter im österreichischen Markt, der das Wettsteuer-Modell offen kommuniziert. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien betreibt das Portal und die App unter einer Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Dezember 2020. Das Wettsteuer-Modell: Bei verlorenen Wetten trägt tipp3 die fünf Prozent Wettgebühr selbst, bei gewonnenen Wetten werden fünf Prozent vom Gewinn abgezogen.

Konkretes Beispiel: Einsatz zehn Euro, Quote 2,00, Wette gewonnen.

Konkretes Beispiel: Einsatz zehn Euro, Quote 2,00, Wette verloren.

Wer also mit tipp3 wettet, hat bei verlorenen Wetten einen kleinen Vorteil gegenüber Anbietern, die die Gebühr vom Einsatz abziehen. Wer gewinnt, bekommt etwas weniger, als die Quote verspricht. Der Unterschied ist messbar, aber nicht riesig. Für Vielspieler mit niedriger Trefferquote kann sich das Modell lohnen, weil die Verluste nicht zusätzlich durch die Gebühr geschmälert werden.

Zum Spielerschutz bietet tipp3 Spielpausen von einem, drei oder sechs Monaten sowie Selbstsperren von einem, zwei oder drei Jahren. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar. Guthaben bleibt bei Spielpausen im Konto, wird bei Selbstsperren auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen.

Verdienst: Tipp3 ist der einzige österreichische Anbieter, der das Wettsteuer-Modell klar benennt. Für Wettkunden, die wissen wollen, was am Ende auf dem Konto landet, ist das ein Vertrauensvorteil. Das Modell begünstigt Verlierer, bestraft Gewinner. Wer eine hohe Trefferquote hat, sollte prüfen, ob ein anderer Anbieter trotz nominell höherer Quote effektiv mehr auszahlt.

win2day: Kein dokumentiertes Wettsteuer-Modell

Win2day ist das Sportwetten-Angebot der Österreichischen Lotterien, betrieben von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH. Die Sportwetten unterliegen einer Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung und sind explizit nicht dem Glücksspielgesetz unterworfen. Das unterscheidet win2day von den Lotterie- und Casino-Angeboten desselben Betreibers, die unter die Bundes-GSpG-Konzession fallen.

Zum Einzahlungslimit schreibt win2day in den Spielbedingungen: Bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat. Beide Werte sind individuell erhöhbar, Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist ein vergleichsweise restriktives Limitsystem im österreichischen Markt. Auszahlungsgebühren trägt der Spieler, Gewinne müssen innerhalb von vier Wochen beansprucht werden, sonst verfallen sie.

Verdienst: Win2day bietet ein klar dokumentiertes Einzahlungslimit, das unter 26-Jährige doppelt schützt. Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Wer wissen will, ob die Gebühr vom Gewinn abgezogen wird, muss das im Wettschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen.

Admiral: Bewilligt in Oberösterreich

Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen war Teil der Novomatic-Gruppe und ist über die Wiener Börse gegangen. Heute gehört sie zur Novomatic-Gruppe. Die Bewilligung erteilte die Oberösterreichische Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Admiral ist einer der etabliertesten Namen im österreichischen Wettmarkt, mit dichter Präsenz in Wettannahmestellen.

Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Angesichts der Dominanz im heimischen Markt und der engen Verzahnung mit dem stationären Wettgeschäft ist davon auszugehen, dass Admiral eine eigene Lösung anbietet, die genauen Konditionen stehen aber nicht in den online einsehbaren Bedingungen.

Verdienst: Admiral ist ein etablierter Name mit langer Marktpräsenz und Landbewilligung. Für Wettkunden, die auf Markenvertrauen setzen, bleibt Admiral eine Option. Wer die Wettsteuer-Behandlung vergleicht, muss die AGB prüfen oder beim Kundendienst nachfragen.

Vierklee: Tiroler Buchmacher

Vierklee ist in Tirol bewilligt, Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0, ausgestellt vom Amt der Tiroler Landesregierung. Anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Der Anbieter firmiert als Vierklee Wettbüro GmbH.

Vierklee positioniert sich als regional verwurzelter Anbieter mit Fokus auf den Tiroler Markt. Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Für Wettkunden in Tirol bietet Vierklee den Vorteil einer lokalen Bewilligung mit klaren Ansprechpartnern bei der Tiroler Landesregierung.

Verdienst: Vierklee ist ein regional verwurzelter Anbieter mit Tiroler Bewilligung. Das Wettsteuer-Modell ist nicht transparent. Wer in Tirol wettet und einen Anbieter mit Landbewilligung sucht, findet hier eine seriöse Option.

Merkur Bets: Neue Marke, alte Substanz

Seit Juni 2025 tritt die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group unter dem Namen Merkur Bets auf. Zuvor firmierte sie als Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996. Die Umbenennung markiert die Eingliederung in die Merkur-Markenwelt, die operative Substanz bleibt dieselbe.

Die Bewilligungslage: Merkur Bets verfügt über eine Landbewilligung, das genaue Bundesland wird auf der Website nicht ausgewiesen. Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert.

Verdienst: Merkur Bets ist die Wiedergeburt von Cashpoint unter neuem Namen, mit langer Marktgeschichte und Landbewilligung. Wettkunden, die den alten Namen kannten, finden hier denselben Anbieter mit neuer Marke. Wer das Wettsteuer-Modell vergleicht, muss in den Bedingungen nachlesen.

Starsportwetten: Bewilligung vorhanden, Land unklar

Die Starsportwetten-App bewirbt sich als „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ mit einem Bescheid vom 8. März 2022, ausgestellt für die Starbet24 GmbH. Das Bundesland und die genaue Bescheidnummer werden auf der Website nicht genannt.

Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Starsportwetten ist eher auf den Online-Markt fokussiert, stationäre Präsenz ist weniger ausgeprägt als bei Admiral oder Vierklee.

Verdienst: Starsportwetten hat eine Bewilligung, das genaue Bundesland bleibt aber intransparent. Wer auf vollständige Transparenz Wert legt, sollte das fehlende Bundesland ansprechen oder einen Anbieter wählen, der diese Information offenlegt.

Wonderluck: Ausländische Lizenz, kein österreichischer Schutz

Wonderluck wirbt mit Sportbonus-Angeboten (100 % bis 150 € Erstzahlungsbonus, 50 % bis 500 € wöchentlicher Reload, 10 % bis 500 € Cashback), Accumulator Boost und Early Payout. Die genauen Bedingungen finden Wettkunden in den aktuellen Angebotsdetails auf der Webseite des Anbieters. Wonderluck verfügt über keine österreichische Landbewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter nennt, stammt aus Anjouan, einem Inselstaat im Indischen Ozean mit vergleichsweise niedrigen Regulierungsstandards.

Die rechtliche Lage für österreichische Wettkunden: Wonderluck ist nicht illegal, aber auch nicht von einer österreichischen Behörde reguliert. Die Wettgebühr schuldet auch ein ausländischer Anbieter, wenn die Wette im Inland abgeschlossen wird. Wie Wonderluck die Gebühr behandelt, ist nicht öffentlich dokumentiert. Bei Streitigkeiten ist die Beschwerdestelle die ausländische Lizenzbehörde, nicht das Finanzamt Österreich.

Verdienst: Wonderlock bietet mehr Bonusstruktur als die meisten österreichischen Anbieter, allerdings ohne transparente Bedingungen in der Übersicht. Für Wettkunden, die einen Bonus suchen, ist die Anlaufstelle verlockend, aber die fehlende österreichische Bewilligung bedeutet: kein österreichischer Spielerschutz, keine österreichische Selbstsperre, keine österreichische Beschwerdestelle.

Fezbet: Curaçao-Lizenz ohne österreichische Aufsicht

Fezbet wird von der Rabidi N.V. mit Sitz in Willemstad, Curaçao, betrieben. Die Lizenz ist eine Antillephone-eGaming-Lizenz mit der Nummer 8048/JAZ, ausgestellt 2020. Der Anbieter verfügt über keine österreichische Landbewilligung.

Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Fezbet wirbt mit Casino- und Sportwetten-Angeboten, oft mit aggressiven Bonusaktionen. Die Aufsicht läuft über die Antillephone-Behörde in Curaçao, nicht über eine österreichische Stelle.

Verdienst: Fezbet ist ein klassischer Offshore-Anbieter mit Curaçao-Lizenz. Die fehlende österreichische Bewilligung bedeutet, dass Wettkunden auf den Spielerschutz der Curaçao-Aufsicht vertrauen müssen. Wer auf Landbewilligung Wert legt, ist hier falsch.

bet365: Marktführer ohne österreichische Bewilligung

Bet365 ist einer der größten Sportwettenanbieter weltweit, mit Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA/CRP/531/2018). Eine österreichische Landbewilligung wird nicht ausgewiesen. Bet365 operiert in Österreich über seine Malta-Lizenz, die Spielern aus dem EWR grundsätzlich offensteht.

Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Bet365 wirbt mit hohen Quoten, umfangreichem Wettprogramm und Live-Wetten. Für Wettkunden, die auf das breiteste Wettangebot und die höchsten Quoten setzen, ist bet365 oft erste Wahl. Die Frage ist, ob die fehlende österreichische Bewilligung ins Gewicht fällt.

Verdienst: Bet365 bietet das umfangreichste Wettprogramm im internationalen Vergleich, aber ohne österreichische Landbewilligung. Wer Wert auf heimische Regulierung legt, muss zwischen Anbietern mit Landbewilligung wechseln.

Weltbet: Anjouan-Lizenz, kein österreichisches Standbein

Weltbet wird von Bellona N.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Lizenz Antillephone N.V. Nr. 8048/JAZ2010-010. Der Anbieter bietet Casino und Sportwetten mit Live-Wetten und Cash-out auf ausgewählten Märkten. Eine österreichische Landbewilligung wird nicht ausgewiesen.

Das Wettsteuer-Modell ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Zielgruppe sind Spieler in Märkten ohne lokale Regulierung, Österreich gehört nicht zu den prioritären Märkten.

Verdienst: Weltbet ist ein Offshore-Anbieter mit Anjouan-Lizenz. Die Wettgebühr schuldet der Anbieter theoretisch auch für österreichische Spieler, praktisch gibt es keine österreichische Aufsicht, die das durchsetzt. Wer hier wettet, vertraut auf die Curaçao-Lizenz und nicht auf österreichischen Schutz.

Die Wettgebühr: Grundlagen und Mechanik

Die Wettgebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ist die zentrale Abgabe auf Sportwetten in Österreich. Sie beträgt seit dem 1. April 2025 fünf Prozent des Wetteinsatzes, davor zwei Prozent seit dem 1. Oktober 2005. Die Gebühr wird vom Wettanbieter selbst berechnet und ist bis zum 20. des Folgemonats fällig. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten.

Ein Taschenrechner liegt neben einem Bleistift und einem Radiergummi auf einem hellen Holztisch, Tageslicht fällt von der Seite.
Die Wettgebühr stieg mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 per 1. April 2025 von 2 Prozent auf 5 Prozent des Wetteinsatzes.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Bezahlung des Wetteinsatzes. Schuldner ist der Buchmacher oder Totalisatör, nicht der Wettkunde. Das Gesetz stellt klar: „Der Wettkunde ist nicht der Gebührenschuldner.“ Wer eine Wette platziert, zahlt keine Wettgebühr an das Finanzamt. Was im Markt als „Wettsteuer“ bezeichnet wird, ist eine Geschäftsentscheidung des Anbieters, ob er die Gebühr selbst trägt oder auf irgendeine Weise an den Wettkunden weitergibt.

Die Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz selbst. Bei unterschiedlichen Einsätzen wird die Gebühr vom höheren Einsatz bemessen. Die Wettgebühr ist also nicht von der Quote abhängig, sondern vom Einsatz. Ein Bonus, der vom Einsatz abgezogen wird, mindert die Bemessungsgrundlage; ein Bonus, der als Gutschrift erfolgt, nicht zwingend. Das Bundesfinanzgericht hat in einem Erkenntnis die Gebühr auf Einsätze nach Abzug „abzugsfähiger gewährter Boni“ festgesetzt, also auf das, was nach Boniabzug tatsächlich riskiert wurde.

Erhöhung 2025 und ihre Folgen

Die Erhöhung von zwei auf fünf Prozent erfolgte mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BGBl. I Nr. 7/2025) per 1. April 2025. Der höhere Satz gilt für Gebührenschulden, die nach dem 31. März 2025 entstanden sind. Der vorherige Satz von zwei Prozent galt seit dem Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 105/2005) ab dem 1. Oktober 2005, also fast zwanzig Jahre lang.

Ein bundesweit tätiger Sportwettenanbieter klagte gegen die Erhöhung. Das Bundesfinanzgericht wies die Beschwerde mit Erkenntnis vom 12. Mai 2026 (GZ. RV/7100519/2026) ab. Die Erhöhung sei weder rückwirkend noch verfassungswidrig. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde nicht zugelassen. Das Erkenntnis bestätigt die Rechtmäßigkeit der 5-Prozent-Wettgebühr und stellt fest, dass die Erhöhung über die Quotenberechnung beziehungsweise Gewinnausschüttungsquote indirekt an die Kunden weitergegeben werden kann.

Wettgebühr bei ausländischen Anbietern

Die Wettgebühr schuldet auch ein Anbieter mit Sitz im Ausland, wenn die Wette im Inland abgeschlossen wird. Eine Wette gilt bereits als im Inland abgeschlossen, wenn sich nur einer der beiden Vertragspartner im Inland befindet oder die Teilnahme vom Inland aus erfolgt. Das Bundesfinanzgericht wandte dies auf einen Anbieter mit Sitz im Ausland an, der in Österreich über Vermittler Filialwetten und zusätzlich Online-Wetten anbot. Im konkreten Fall lagen die Einsätze dieses Anbieters im Oktober 2025 bei 15.346.094,81 €.

Die praktische Konsequenz: Auch ein Offshore-Anbieter wie Wonderluck, Fezbet, bet365 oder Weltbet schuldet für Wetten österreichischer Kunden die Wettgebühr. Ob er sie tatsächlich abführt, ist eine andere Frage. Die österreichische Finanzverwaltung hat keine direkte Handhabe gegen Anbieter ohne Sitz im Inland. Die Wettgebühr ist deshalb vor allem eine Compliance-Last für Anbieter mit Österreich-Bezug.

Zweck der Erhöhung

Das Bundesfinanzgericht nennt als Zweck der Erhöhung die Budgetkonsolidierung sowie, laut den Gesetzesmaterialien (AB 34 BlgNR 28. GP), die Annäherung der Abgabenbelastung der Wettgebühr an die höhere Glücksspielabgabe. Die Glücksspielabgabe beträgt bis zu 40 Prozent des Einsatzes bei Online-Glücksspiel und ist damit deutlich höher als die Wettgebühr von 5 Prozent. Die Erhöhung soll die Lücke zwischen beiden Abgaben verkleinern.

Berechnung: Was ändert die Wettgebühr bei einem Einsatz von 10 €?

Die Seite rechnet ein konkretes Beispiel durch: Einsatz zehn Euro, Quote 2,00, Einzelwette. Dies ist ein Beispiel, kein zitiertes Kursangebot eines bestimmten Anbieters zu einem bestimmten Datum. Die Berechnung zeigt, wie sich die Wettgebühr auf den Nettoposten auswirkt.

Variante 1: Anbieter trägt die Wettgebühr vollständig.

Der Wettkunde setzt zehn Euro auf Quote 2,00. Die Wette gewinnt. Bruttogewinn: zwanzig Euro (Einsatz × Quote). Davon wird der Einsatz abgezogen, der Nettogewinn beträgt zehn Euro. Die Wettgebühr zahlt der Anbieter aus seiner Marge. Auszahlung an den Wettkunden: zwanzig Euro (zehn Euro Einsatz zurück plus zehn Euro Gewinn).

Variante 2: Anbieter zieht die Wettgebühr vom Gewinn ab.

Der Wettkunde setzt zehn Euro auf Quote 2,00. Die Wette gewinnt. Bruttogewinn: zwanzig Euro. Davon werden 5 Prozent Wettgebühr abgezogen, das ist ein Euro. Auszahlung an den Wettkunden: neunzehn Euro.

Variante 3: Anbieter zieht die Wettgebühr vom Einsatz ab.

Der Wettkunde will zehn Euro riskieren. Der Anbieter zieht 5 Prozent vom Einsatz ab, bevor die Wette platziert wird. Der effektive Einsatz ist 9,50 Euro. Bei Quote 2,00 ergibt das eine Auszahlung von 19,00 Euro bei Gewinn. Im Verlustfall verliert der Wettkunde 10,00 Euro (die vollen zehn Euro wurden abgebucht).

Die Differenz zwischen Variante 1 und Variante 2 beträgt einen Euro pro zehn Euro Einsatz bei Quote 2,00. Das ist fünf Prozent des Bruttogewinns. Bei höheren Quoten wird der absolute Abzug größer, der prozentuale Anteil am Gewinn bleibt fünf Prozent. Bei Quote 5,00 und zehn Euro Einsatz beträgt der Bruttogewinn 50 €, die Wettgebühr 2,50 €, die Auszahlung 47,50 €.

Die Wettgebühr ist im Grundeinkommen der Wette ein kleiner Faktor. Sie entscheidet nicht zwischen Gewinn und Verlust, sondern zwischen etwas mehr und etwas weniger Auszahlung. Wer die Wahl zwischen „Wettsteuer-Modell“ hat, sollte das Kleingedruckte lesen, nicht die Werbung.

Folgen für Wettkunden

Die Erhöhung von zwei auf fünf Prozent hat zwei sichtbare Folgen für Wettkunden:

  1. Bei Anbietern, die die Wettgebühr vom Gewinn abziehen, ist die Auszahlung bei Gewinn niedriger als vor April 2025.
  2. Bei Anbietern, die die Wettgebühr in die Quote einpreisen, sind die Quoten tendenziell niedriger als vor April 2025.

Beide Effekte sind messbar, aber nicht existenzbedrohend. Wer zehn Euro auf Quote 2,00 setzt und gewinnt, bekommt jetzt möglicherweise 19,00 € statt 19,80 € (vorher 2 % statt 5 %). Das sind 80 Cent weniger pro gewonnener Wette. Über hundert Wetten summiert sich das auf 80 €, aber kein Wetter wird durch die Wettgebühr in den Ruin getrieben, der Ruin kommt durch verlorene Wetten.

Die unsichtbare Folge: Die Marge der Anbieter steigt, weil die Wettgebühr in vielen Fällen tatsächlich an den Wettkunden weitergegeben wird. Das Bundesfinanzgericht hat das in seinem Erkenntnis ausdrücklich festgestellt. Anbieter können die Erhöhung über die Quotenberechnung indirekt weitergeben. Das bedeutet: Selbst Anbieter, die mit „ohne Wettsteuer“ werben, könnten ihre Quoten so kalibriert haben, dass die Marge die Wettgebühr abdeckt. Der Werbeversprechen „ohne Wettsteuer“ bedeutet nicht, dass die Wettgebühr nicht bezahlt wird, sondern nur, dass der Anbieter sie nicht sichtbar vom Auszahlungsbetrag abzieht.

Legale Lage: Was darf gespielt werden?

In Österreich ist Sportwetten kein Glücksspiel im Sinne des Bundesgesetzes. Das hat der Verwaltungsgerichtshof bereits 2015 festgestellt (VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019). Die Wette auf ein Sportereignis ist ein Geschicklichkeitsspiel, keine Lotterie. Damit fällt sie nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) und damit nicht unter die Aufsicht des BMF durch das Finanzamt Österreich als Glücksspielaufsicht.

Die Folge: Es gibt keine bundesweite Wettlizenz und kein bundesweites Wettanbieter-Verzeichnis. Wer Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes. Jedes der neun Bundesländer hat sein eigenes Wettgesetz: Niederösterreich das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), Oberösterreich das Oö. Wettgesetz. Die Bewilligung erteilt die jeweilige Landesregierung oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Für Online-Wetten ist die Bewilligung an den Ort gebunden, von dem aus der Anbieter die Daten bereitstellt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof im April 2026 bestätigt (VwGH 9.4.2026, Ra 2025/02/0037, Oö. Wettgesetz). Wer seine Server in Malta oder Curaçao hat, fällt nicht unter die österreichische Landbewilligung. Wer seine Server in Österreich hat und von dort aus Online-Wetten anbietet, braucht eine Landbewilligung.

Diese Konstruktion führt zu einer rechtlichen Grauzone für Anbieter ohne österreichische Bewilligung. Sie sind nicht illegal, weil das Glücksspielgesetz auf Sportwetten nicht anwendbar ist. Sie sind aber auch nicht „legal“ im Sinne einer österreichischen Bewilligung. Die niederösterreichischen Gesetzesmaterialien, zitiert in einem Landtagsantrag, lassen Anbieter, die Niederösterreich von Servern außerhalb des Landes bedienen, außerhalb des NÖ Wettgesetzes stehen. Die rechtliche Lage ist umstritten und politisch im Fluss.

Live-Wetten: Eingeschränkt erlaubt

Live-Wetten sind nach den meisten Landgesetzen erlaubt, aber mit Einschränkungen. Wien erlaubt Live-Wetten nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis. Oberösterreich erlaubt Live-Wetten nur auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis oder auf den nächsten Torschützen. Die genauen Regeln in Niederösterreich sind nicht abschließend dokumentiert.

Die praktische Konsequenz: Anbieter mit Landbewilligung müssen ihre Live-Wetten so kalibrieren, dass sie in jedes Land passen, in dem sie tätig sind. Das schränkt das Live-Wetten-Angebot tendenziell ein. Anbieter ohne Landbewilligung haben diese Einschränkung nicht, bieten also tendenziell ein breiteres Live-Programm. Das ist ein struktureller Vorteil der Offshore-Anbieter.

Einsatzlimits und Schutzmechanismen

Die Einsatzlimits variieren je nach Bundesland. Oberösterreich und Niederösterreich limit das Maximum auf 500 € pro Wette. Wien limit an Automaten ohne Counter auf 50 € pro Wette. Für Online-Wetten an anderen Standorten ist das Limit nicht abschließend dokumentiert. Die Limits sind Höchstwerte, die Anbieter unterschreiten können. Win2day zieht zum Beispiel für unter 26-Jährige 250 € pro Woche und für über 26-Jährige 1.680 € pro Monat als Einzahlungslimit ein.

Der Spielerschutz ist Anbietersache. Es gibt keinen bundesweiten Ausschluss oder keine Sperrdatei für Sportwetten. Jeder Anbieter hat seine eigenen Limits, Pausen und Sperren. Tipp3 bietet Selbstsperren von einem, zwei oder drei Jahren, Win2day hat eine Einzahlungsgrenze. Beide Anbieter haben keinen Einfluss auf die Sperren anderer Anbieter.

Das Glücksspielreformgesetz 2026 (Stand 14.10.2026 noch im Entwurf) plant ein bundesweites Sperrregister und ein Limitregister, aber nur für GSpG-Glücksspiel, nicht für Sportwetten. Die Reform wird die Sportwetten-Lage nicht verändern.

Werbung und Bonus

Es gibt kein bundesweites Werbeverbot für Sportwetten und keine Zeitfensterbeschränkung. Die Landgesetze verlangen einen verantwortungsvollen Standard, zum Beispiel Wiener § 18 Abs. 4, aber keine konkrete Werbebeschränkung.

Bonusse sind in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters geregelt. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Boni und keine gesetzliche Mindestquote oder Mindestumsatz. Was ein Anbieter an Bonus anbietet, ist Vertragsicherung. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Bedingungen lesen.

Wettterminalabgabe in Niederösterreich

Neben der bundesweiten Wettgebühr von 5 Prozent gibt es in Niederösterreich eine zusätzliche Wettterminalabgabe von 175 € pro Kalendermonat und Wettterminal. Sie ist vom Betreiber selbst zu bemessen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats beim Landesabgabenamt zu entrichten. Diese Abgabe betrifft nur stationäre Terminals, nicht Online-Wetten. Sie ist eine zusätzliche Belastung für Anbieter mit Präsenz in Niederösterreich.

Offshore-Anbieter und ihre Lizenzen

Die österreichische Landbewilligung ist nicht die einzige Lizenz im europäischen Wettmarkt. Die Malta Gaming Authority (MGA) ist die wichtigste europäische Lizenz für Online-Sportwetten. Sie ist EU-anerkannt, ihre Lizenzinhaber dürfen in den meisten EWR-Staaten operieren. Curaçao und Anjouan sind Lizenzen außerhalb des EWR mit niedrigeren Regulierungsstandards.

Ein Anbieter mit MGA-Lizenz ist nicht automatisch in Österreich bewilligt. Die MGA-Lizenz deckt den Marktzugang, nicht die österreichische Landbewilligung. Wer als österreichischer Wettkunde bei einem MGA-lizenzierten Anbieter wettet, spielt unter maltesischer, nicht österreichischer Aufsicht. Das bedeutet: keine österreichische Selbstsperre, keine österreichische Beschwerdestelle, andere Streitbeilegung.

Anbieter aus Curaçao und Anjouan sind noch weiter weg von österreichischer Aufsicht. Ihre Lizenzbehörden sind weniger streng, ihre Streitbeilegung schwieriger. Wer hier wettet, hat im Streitfall keine einfache Beschwerdemöglichkeit.

Die praktische Konsequenz für Wettkunden: Wer auf österreichische Landbewilligung Wert legt, ist bei tipp3, win2day, Admiral, Vierklee, Merkur Bets oder Starsportwetten. Wer auf das breiteste Wettprogramm und die höchsten Quoten setzt, findet das eher bei bet365 oder einem anderen MGA-lizenzierten Anbieter. Wer auf Bonusstrukturen setzt, findet das eher bei Offshore-Anbietern. Es gibt keinen Anbieter, der alles bietet.

Was Offshore-Anbieter besser machen

Offshore-Anbieter können in mehr Märkten operieren und müssen sich nicht an die Einschränkungen der österreichischen Landgesetze halten. Das bedeutet: breitere Live-Wetten, mehr Sportarten, höhere Limits, aggressivere Boni. Für erfahrene Wettkunden, die ihre Einsätze selbst kontrollieren, kann das attraktiv sein. Für Anfänger ist es gefährlicher, weil der österreichische Schutzrahmen fehlt.

Was Offshore-Anbieter schlechter machen

Die Streitbeilegung ist komplizierter. Wer eine Auszahlung nicht erhält, muss sich an die ausländische Lizenzbehörde wenden. Das dauert länger und ist teurer als eine Beschwerde bei der niederösterreichischen oder oberösterreichischen Landesregierung. Bei groben Verstößen ist die österreichische Aufsicht machtlos.

Außerdem: Die Wettgebühr wird von den meisten Offshore-Anbietern nicht korrekt abgeführt. Die österreichische Finanzverwaltung hat keinen direkten Zugriff auf Anbieter ohne Sitz im Inland. Die Wettgebühr ist deshalb eher eine theoretische Last für Offshore-Anbieter.

Häufige Fragen zur Wettgebühr in Österreich

Wie hoch ist die Wettgebühr, und seit wann gilt der Satz von 5 %?

Die Wettgebühr beträgt seit dem 1. April 2025 fünf Prozent des Wetteinsatzes, davor zwei Prozent seit dem 1. Oktober 2005. Der höhere Satz wurde mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BGBl. I Nr. 7/2025) eingeführt und gilt für Gebührenschulden nach dem 31. März 2025.

Wer schuldet die Wettgebühr, der Anbieter oder der Wettende?

Die Wettgebühr schuldet der Anbieter, also der Buchmacher oder Totalisatör. Der Wettkunde ist nach dem Gesetz ausdrücklich nicht der Gebührenschuldner. Was im Markt als „Wettsteuer“ an den Wettkunden weitergegeben wird, ist eine Geschäftsentscheidung des Anbieters, keine gesetzliche Pflicht des Wettkunden.

Was bedeutet „ohne Wettsteuer“ bei einem Anbieter tatsächlich?

„Ohne Wettsteuer“ bedeutet, dass der Anbieter die Wettgebühr nicht sichtbar vom Gewinn oder Auszahlungsbetrag abzieht. Die Wettgebühr wird aber trotzdem fällig. Anbieter können sie aus ihrer Marge tragen oder in die Quote einpreisen. Das Bundesfinanzgericht hat im Mai 2026 ausdrücklich festgestellt, dass Anbieter auf die Erhöhung mit einem weniger attraktiven Quotenangebot reagieren können.

Schuldet auch ein Anbieter mit Sitz im Ausland die Wettgebühr?

Ja. Eine Wette gilt bereits als im Inland abgeschlossen, wenn sich nur einer der beiden Vertragspartner im Inland befindet oder die Teilnahme vom Inland aus erfolgt. Das Bundesfinanzgericht hat diese Regel auf einen ausländischen Anbieter mit Vermittlern in Österreich angewendet. Die Frage ist nur, ob die österreichische Finanzverwaltung die Gebühr bei einem Anbieter ohne Sitz im Inland tatsächlich eintreiben kann.

Wie verändert sich der mögliche Gewinn bei 10 € Einsatz und Quote 2,00, wenn der Anbieter die Gebühr vom Gewinn abzieht?

Bei zehn Euro Einsatz und Quote 2,00 beträgt der Bruttogewinn zwanzig Euro. Zieht der Anbieter die Wettgebühr von 5 Prozent vom Gewinn ab, zahlt er 19,00 € aus (20 € minus 1 € Wettgebühr). Das ist ein Euro weniger als der Bruttogewinn. Bei verlorener Wette trägt der Anbieter die Wettgebühr selbst, der Wettkunde verliert nur seinen Einsatz.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zur Erhöhung der Wettgebühr?

Das Bundesfinanzgericht hat im Mai 2026 die Beschwerde eines Sportwettenanbieters gegen die Erhöhung auf 5 Prozent abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Erhöhung und stellt fest, dass Anbieter die Gebühr über die Quotenberechnung an die Kunden weitergeben können. Damit ist die 5-Prozent-Wettgebühr als rechtmäßig etabliert, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Was darf auf den Wettschein?

Sportwetten sind Wetten auf sportliche Ereignisse. Wetten auf Wahlen, TV-Shows oder andere nicht-sportliche Ereignisse sind in der Regel nicht zulässig. Das BMF stellt klar, dass solche Wetten nicht als Sportwetten gelten und damit nicht unter die Landbewilligung fallen.

Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel, keine Sportwetten. Sie können nicht von einem Bundesland bewilligt werden. Wer hier wirbt, sollte prüfen, ob das Angebot tatsächlich als Sportwette läuft.

E-Sports: Die rechtliche Einordnung ist nicht abschließend geklärt. Es ist nicht etabliert, ob E-Sports-Wetten als Sportwetten unter die Landbewilligung fallen. Wer hier wettet, sollte beim Anbieter prüfen, unter welcher Lizenz das Angebot läuft.

Inhalt erstellt vom Team «wettprognosenat»